Logo Jurope
  • Jurope vermittelt Ihnen seine Aktualität im juristischen Bereich.

// Aktuelles //

Die Tatsache in einer Geschäftsbeziehung auf Zahlung bei Lieferung gemäß den allgemeinen Verkaufsbedingungen zu bestehen, stellt keinen Verstoß dar, der die gerichtliche Auflösung des Vertrags rechtsfertigen würde, selbst wenn diese Geschäftsbedingung zuvor nie angewendet wurde.

Eine Gesellschaft bestellt Waren bei einem Lieferanten mit dem sie seit über 10 Jahren ein Geschäftsverhältnis pflegt und eine sogenannte „Kundenkonto“-Vereinbarung getroffen hat. Da die Waren nicht geliefert wurden, klagt sie auf die gerichtliche Auflösung des Verkaufsvertrags. Der Lieferant behauptet, dass er sich gemäß den AGBs in Abwesenheit einer zuvorigen Begleichung der Bestellung geweigert hat zu liefern. Die Bezahlungsbedingungen des Käufers hätten sich in der letzten Zeit verschlechtert.

Laut dem Berufsgericht hat der Lieferant einen Fehler begangen hat, in dem er plötzlich auf die Bezahlung der Bestellung vor dessen Lieferung bestand und sich hierbei auf eine allgemeine Verkaufsbedingung berief, die er zuvor dem Käufer gegenüber nie angewendet hatte. Das Berufungsgericht löst den Kaufvertrag auf.

Dieses Urteil wird vom französischen Kassationshof aufgehoben mit der Begründung, dass das Vorgehen der Lieferanten keine Vertragsverletzung seinerseits darstellt, die die Vertragsauflösung rechtfertigen würde.

Die Nichtausführung des Vertrags muss stets schwerwiegend sein, um eine gerichtliche Vertragsauflösung zu rechtfertigen.

Im vorliegenden Fall ist es schwierig dem Verkäufer vorzuwerfen auf die simple Anwendung des Vertrags bestanden zu haben. Das Argument, dass zuvor nie auf die Anwendung einer Bedingung bestanden und dieses dann doch ohne Vorankündigung getan wurde, wurde als irrelevant eingeschätzt.

Cass. com. 10-1-2018 n° 16-21.949 F-D, Sté Moteurs Leroy-Somer c/ Sté Laporte ball.trap

Die unangekündigte « brutale » Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtfertigt keine Vertragsaufhebung

JUROPE Sarreguemines

7, rue Poincaré –
Bâtiment B 
F - 57200 Sarreguemines
Tel : + 33 (0) 387 98 40 67
Fax : + 33 (0) 387 95 08 12

JUROPE Metz

2 bis, rue Winston Churchill
F - 57000 Metz
Tél : + 33 (0) 387 98 40 67
Fax: + 33 (0) 387 75 24 09

Praktische Informationen

IBAN : FR76 1027 8056 0400 0205 9490 136
BIC : CMCIFR2A

USt.-Id.Nr. : FR 25353728611