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// Aktuelles//

Die DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft !

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt ist die DSGVO für alle Akteure, die auf dem Gebiet der EU tätig sind, unmittelbar anwendbar. Mit den neuen Bestimmungen erhalten Bürgerinnen und Bürger mehr Kontrolle über ihre Personendaten.

Was ist die DSGVO?

Die neuen Bestimmungen sehen unter anderem vor, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Kontrolle über ihre Personendaten haben, dass die Unternehmen stärker zur Verantwortung gezogen werden, dass gleichzeitig deren Meldepflichten abgebaut werden und dass die Rolle der Datenschutzbehörden gestärkt wird.

In wie fern betrifft mich die DSGVO?

Die DSGVO „gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen“ (Art. 2 § 1 DSGVO). Sie betrifft alle personenbezogenen Daten innerhalb der EU, die sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen, selbst indirekt (Identität, Kontaktdaten, Identifikationsnummer, Lokalisierungsdaten, Daten zum beruflichen Werdegang/zur beruflichen Aktivität, Konsumgewohnheiten, IP-Adresse).

Benutzen Sie Kontaktdaten von Angestellten, Kunden, natürlichen Personen usw.? Das betrifft Sie!

Sie sind in der Pflicht den natürlichen Personen gegenüber

Artikel 12 DSGVO verpflichtet den Verantwortlichen, Verfahren und Mechanismen vorzusehen, die es den betroffenen Personen ermöglichen, ihre Rechte auszuüben.

  • Recht auf Information
  • Auskunftsrecht
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • Recht auf Einschränkung der Bearbeitung
  • Recht auf Mitteilung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Widerspruchsrecht
  • Recht auf Verzicht auf eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall
  • Recht auf Benachrichtigung über Datenschutzverletzungen

 

Was muss ich konkret machen?

Die Verordnung sieht insbesondere die folgenden Pflichten vor:

  • Die Ernennung eines Verantwortlichen für die Datenverarbeitung (jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet).
  • ggf. die Ernennung eines Data Protection Officer (D.P.O)
  • Identifizierung der verarbeiteten Daten und deren Organisation (Wo befinden sie sich? Mit wem werden sie ausgetauscht?)
  • ein Register der unter der Verantwortung des Datenverantwortlichen ausgeführten Bearbeitungstätigkeiten (in elektronischer Form) muss für jede Art Datenbearbeitung und Zweck geführt werden (z.B. Kundenakten, Kundengewinnung usw.)
  • Der Grundsatz der Verantwortlichkeit mit dem risikobasierten Ansatz einhergeht, wonach der Verantwortliche die Wahrscheinlichkeit und den Grad der Gefährdung der Rechte und Freiheiten von Personen zu Beginn einer Bearbeitung objektiv beurteilen muss. Der verantwortliche Datenbeauftragtemuss daher Kontrollmechanismen und -systeme innerhalb seiner Einrichtung etablieren, um sicherzustellen, dass die Konformität der Bearbeitung während des gesamten Vorgangs gewährleistet ist, und um dies nachweisen zu können. (Accountability-Prinzip)
  • eine Datenschutz-Folgenabschätzung muss durchgeführt werden vor, wenn die Datenbearbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zur Folge hat

 

Und sind Sie bereit für die DSGVO?

Wenn sich ihr Unternehmen noch nicht auf die DSGVO vorbereitet hat, die bereits am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird, nehmen Sie zu uns Kontakt auf!

JUROPE steht Ihnen zur Verfügung um die DSGVO umzusetzen.

Die DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft!

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Praktische Informationen

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